Wie kann das EEG 2027 so gestaltet werden, dass die Energiewende weiter vorankommt und landwirtschaftliche Betriebe zugleich Planungssicherheit für ihre Investitionen haben? Darüber hat der Bundestagsabgeordnete Wilhelm Gebhard bei einem Besuch der Bioenergie Wanfried mit Vertretern des Hessischen Bauernverbandes und des Kreisbauernverbandes Werra-Meißner gesprochen.
An dem Gespräch nahmen Uwe Roth, Geschäftsführer des Kreisbauernverbandes Werra-Meißner, Torsten Möller, Vorsitzender des Kreisbauernverbandes Werra-Meißner, Dipl.-Ing. agr. Max Ulrich Aschhoff, Geschäftsführer der Bioenergie Wanfried, Lukas Helfrich, Referent für Leitungs- und Netzausbau sowie erneuerbare Energien beim Hessischen Bauernverband, sowie Sebastian Schneider, Generalsekretär des Hessischen Bauernverbandes, teil.
Im Mittelpunkt standen die Zukunft der Bioenergie, die geplanten Änderungen durch das EEG 2027 und die Frage, unter welchen Bedingungen landwirtschaftliche Betriebe auch künftig in erneuerbare Energien investieren können.
„Unsere Landwirtschaft ist ein wichtiger Partner der Energiewende. Viele Betriebe haben früh investiert und leisten heute einen wichtigen Beitrag zu unserer Energieversorgung. Diese Bereitschaft dürfen wir nicht durch unsichere oder wirtschaftlich nicht tragfähige Rahmenbedingungen ausbremsen“, betonte Gebhard.
Bioenergie als Baustein für Versorgungssicherheit
Die Anlage in Wanfried zeigt, über welche Zeiträume bei Investitionen in Bioenergie gesprochen wird: Sie wurde 2007 zunächst mit einer elektrischen Leistung von 716 Kilowatt errichtet und in den Folgejahren mehrfach erweitert. 2015 kam weitere BHKW-Leistung von 637 Kilowatt hinzu. Im Zuge der weiteren Flexibilisierung wurde schließlich ein zusätzliches 2-Megawatt-Flex-BHKW installiert. Damit verfügt der Standort heute über eine installierte elektrische Spitzenleistung von rund 3,35 Megawatt. Jährlich erzeugt die Bioenergie Wanfried rund 5,8 Millionen Kilowattstunden Strom.
Gerade diese Entwicklung war Gegenstand des Gesprächs. Während Biogasanlagen ursprünglich vielfach auf eine möglichst kontinuierliche Stromerzeugung ausgelegt waren, ermöglichen zusätzliche BHKW-Kapazitäten heute eine deutlich flexiblere Fahrweise. Das erzeugte Biogas kann zwischengespeichert und verstärkt dann zur Stromproduktion eingesetzt werden, wenn im Stromsystem entsprechender Bedarf besteht. Damit kann Bioenergie eine wichtige Ergänzung zu den wetterabhängigen erneuerbaren Energien Wind und Photovoltaik darstellen.
Ein zentraler Punkt des Gesprächs war deshalb die zukünftige Ausgestaltung der Flexibilitätsförderung. Die in Wanfried über Jahre getätigten Investitionen verdeutlichen aus Sicht der Gesprächsteilnehmer, warum langfristig verlässliche Rahmenbedingungen notwendig sind. Diskutiert wurde insbesondere, welche Folgen ein möglicher Wegfall beziehungsweise eine veränderte Ausgestaltung der Flexprämie für die Finanzierung bereits getätigter Investitionen und den wirtschaftlichen Weiterbetrieb bestehender Anlagen haben könnte.
Der Hessische Bauernverband sieht bei den geplanten Regelungen des EEG 2027 Nachbesserungsbedarf. Gefordert werden unter anderem ein Biomasse-Ausschreibungsvolumen von mindestens 2.500 Megawatt pro Jahr bis 2032, ein höherer Flexibilitätszuschlag sowie die Fortführung der Biomethanausschreibungen.
Auch die Verbindung von Strom- und Wärmeversorgung spielt eine Rolle. Wo Biogasanlagen Nahwärmenetze versorgen, betrifft die Zukunft der Anlagen nicht allein die Stromerzeugung, sondern unmittelbar auch die regionale Wärmeversorgung.
Resilienz und Kreislaufwirtschaft
Im Gespräch wurde zudem die Bedeutung der Bioenergie für die Resilienz des Energiesystems thematisiert. Anders als bei Windkraft und Photovoltaik lässt sich die Stromproduktion aus gespeichertem Biogas zeitlich steuern. Damit kann vorhandene Erzeugungsleistung insbesondere in Zeiten eingesetzt werden, in denen wetterabhängige erneuerbare Energien weniger Strom bereitstellen.
Daneben wurde der Kreislaufwirtschaftsgedanke der Biogaserzeugung hervorgehoben. Landwirtschaftliche Biomasse und Wirtschaftsdünger können energetisch genutzt werden, während die bei der Vergärung entstehenden Gärreste anschließend wieder als Nährstoffquelle auf landwirtschaftlichen Flächen eingesetzt werden können. Energieerzeugung und Landwirtschaft werden so in regionale Stoffkreisläufe eingebunden.
Diskutiert wurde in diesem Zusammenhang auch der sogenannte Maisdeckel. Dabei ging es um die Auswirkungen der gesetzlichen Begrenzung bestimmter Einsatzstoffe auf bestehende Anlagen und darum, wie eine nachhaltige und zugleich wirtschaftlich tragfähige Substratversorgung künftig ausgestaltet werden kann.
Für Gebhard ist deshalb entscheidend, bei der Weiterentwicklung des EEG nicht allein die unmittelbaren Kosten der Stromerzeugung zu betrachten. Ebenso müssten die Kosten und Leistungen des gesamten Energiesystems berücksichtigt werden – darunter Netzausbau, Speicherbedarf, gesicherte und flexible Leistung sowie die regionale Wärmeversorgung.
„Wenn wir die Kosten verschiedener Formen der Energieerzeugung vergleichen, müssen wir die gesamte Rechnung betrachten. Dazu gehören auch Netze, Speicher, Versorgungssicherheit und die Frage, welche Leistung tatsächlich dann zur Verfügung steht, wenn sie gebraucht wird“, so Gebhard.
Photovoltaik und Flächennutzung
Neben der Bioenergie wurden auch die Perspektiven der Photovoltaik diskutiert. Landwirtschaftliche Betriebe verfügen über große Dachflächen, die für die Stromerzeugung genutzt werden können, ohne zusätzliche landwirtschaftliche Nutzflächen in Anspruch zu nehmen.
Aus Sicht des Hessischen Bauernverbandes sollten diese Potenziale stärker genutzt werden. Gleichzeitig müsse beim Ausbau der Freiflächen-Photovoltaik darauf geachtet werden, dass die Konkurrenz um landwirtschaftliche Flächen nicht weiter zunimmt. Auch die Möglichkeiten der Agri-PV (gleichzeitige Nutzung landwirtschaftlicher Flächen für Pflanzenproduktion und Stromerzeugung durch Photovoltaik) wurden thematisiert.
Für Gebhard zeigt der Austausch in Wanfried, dass die Energiewende stärker aus Sicht des Gesamtsystems betrachtet werden muss: „Die Energiewende wird vor Ort umgesetzt. Wer dort über Jahrzehnte investiert und Verantwortung übernimmt, braucht verlässliche politische Rahmenbedingungen. Gerade bestehende Anlagen dürfen nicht dadurch gefährdet werden, dass sich die wirtschaftlichen Grundlagen während ihrer Laufzeit grundlegend verändern.“



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