Denkmalschutz-Sonderprogramm XIV

Bundesförderung für das Lehrerhaus der Synagoge in Waldkappel-Harmuthsachsen.

Der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages hat heute über die Förderung im Rahmen des Denkmalschutz-Sonderprogramms XIV entschieden. Insgesamt wurde im vergangenen September eine Summe in Höhe von 35 Millionen Euro für das Programm bereitgestellt. Über die Länder sind bei der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) 568 Projektanträge mit einem Gesamtvolumen von rund 270 Millionen Euro eingereicht worden. Dem Grunde nach förderfähig waren 520 Anträge mit einem Volumen von etwa 243 Millionen Euro. Aufgrund der rund siebenfachen Überzeichnung war eine Auswahlentscheidung durch den Haushaltsausschuss erforderlich.

Für Hessen wurden 14 Projekte berücksichtigt. Damit profitieren lediglich 14 Projekte – obwohl Hessen über 22 Bundestagswahlkreise verfügt. Der Bundestagsabgeordnete Gebhard, zuständig für den Wahlkreis 168 Hersfeld-Rotenburg/Werra-Meißner, zeigt sich erfreut über die heutige Entscheidung – auch wenn nicht alle ihm bekannten Projekte berücksichtigt werden konnten:

„Die enorme Überzeichnung des Programms zeigt, wie groß der Sanierungsbedarf bei unseren Kulturdenkmalen ist. Umso mehr freut es mich, dass mit dem Lehrerhaus der Synagoge in Waldkappel-Harmuthsachsen ein Projekt in unserem Wahlkreis gefördert wird.“

Für das Lehrerhaus der Synagoge in Waldkappel-Harmuthsachsen ist eine Förderung in Höhe von 54.400 Euro vorgesehen. Das Gebäude ist ein bedeutendes Zeugnis jüdischen Lebens in der Region und trägt wesentlich zur Erinnerungskultur im Werra-Meißner-Kreis bei. Dr. Martin Arnold, der Vorsitzende der Freundinnen und Freunde jüdischen Lebens im Werra-Meißner-Kreis, zeigte sich erfreut und dankbar für die Unterstützung und die Nachricht aus Berlin: „Damit sind wir zwar bei weitem noch nicht am Ziel, aber wir kommen einen großen Schritt voran auf dem Weg, ein besonderes jüdisches Kulturdenkmal zu erhalten.“

Gebhard betont:
„Der Bund übernimmt mit dem Denkmalschutz-Sonderprogramm Verantwortung für unser kulturelles Erbe. Gerade für Kommunen im ländlichen Raum sind diese Mittel ein wichtiger Beitrag, um historisch bedeutsame Bauwerke zu sichern und für kommende Generationen zu erhalten.“

Abschließend unterstreicht der Abgeordnete die Bedeutung des Programms:
„Auch wenn nicht alle eingereichten Projekte zum Zuge kommen konnten, ist die heutige Entscheidung ein starkes Signal für den Denkmalschutz in Hessen. Mit rund 2,7 Millionen Euro, die in unser Bundesland fließen, leisten wir einen wichtigen Beitrag zum Erhalt unserer historischen Bauwerke und unserer kulturellen Identität.“