Bild: Julien Barthelt
Gestern Morgen war ich zu Gast bei hr-info und habe über die Abläufe der Gesetzgebung im Deutschen Bundestag gesprochen. Anlass war die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Frage, wie viel Zeit Abgeordneten für die Beratung von Gesetzen zur Verfügung stehen muss.
Im Interview habe ich deutlich gemacht, dass es kein starres „Tempolimit“ für Gesetzgebungsverfahren geben kann. Die Dauer eines Verfahrens hängt von vielen Faktoren ab – etwa europäischen Vorgaben, gesetzlichen Fristen, haushaltspolitischen Erfordernissen oder politischen Vereinbarungen. Deshalb muss von Fall zu Fall entschieden werden, wie schnell ein Gesetz verabschiedet werden kann.
Gleichzeitig gilt: Alle Abgeordneten müssen ausreichend Zeit haben, sich mit Gesetzentwürfen und Änderungsanträgen intensiv auseinanderzusetzen. Nur so können wir unserer Verantwortung gerecht werden und fundierte Entscheidungen treffen.
Ich habe außerdem erläutert, wie die parlamentarische Arbeit organisiert ist. In den Fachausschüssen beschäftigen sich die Abgeordneten intensiv mit den jeweiligen Themengebieten. Dennoch bleibt es Aufgabe jedes einzelnen Abgeordneten, sich über wichtige Gesetzesvorhaben zu informieren – insbesondere dann, wenn sie den eigenen Wahlkreis oder besondere politische Schwerpunkte betreffen.
Mit Blick auf die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts habe ich betont, dass selbstverständlich alle Vorgaben des Gerichts künftig zu beachten sind. Zugleich ist es ein hohes Gut unseres Parlaments, seine Arbeitsabläufe im Rahmen der Geschäftsordnung eigenverantwortlich zu gestalten.
Audio: © hr info

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