MdB Wilhelm Gebhard begrüßt neues Förderprogramm „Gewerbe zu Wohnen“

Der Bundestagsabgeordnete Wilhelm Gebhard begrüßt den Start des neuen Förderprogramms „Gewerbe zu Wohnen“, das vom 1. Juli bis zum 31. Dezember 2026 durch das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen angeboten wird. Ziel des Programms ist es, leerstehende Gewerbeimmobilien in dringend benötigten Wohnraum umzuwandeln und damit Innenstädte sowie Ortskerne nachhaltig zu stärken.

„Die Umnutzung leerstehender Gewerbeeinheiten zu Wohnraum ist ein wichtiger Baustein, um den Herausforderungen auf dem Wohnungsmarkt zu begegnen. Gleichzeitig können wir damit dem Leerstand in unseren Innenstädten entgegenwirken und bestehende Gebäude sinnvoll weiter nutzen“, erklärt Wilhelm Gebhard, dem die Themen Leerstand, Erhalt von Fachwerk und Innenentwicklung aus seiner Zeit als Bürgermeister der Stadt Wanfried bestens bekannt sind und der die Folgen des demographischen Wandels gemeinsam mit einer Bürgergruppe erfolgreich und intensiv angegangen ist.

Das Einkaufs- und Nutzungsverhalten der Menschen hat sich in den vergangenen Jahrzehnten deutlich verändert. In vielen Städten und Gemeinden stehen Ladenlokale und andere Gewerbeeinheiten leer. Das neue Förderprogramm schafft nun einen finanziellen Anreiz, diese Flächen einer neuen Nutzung zuzuführen. Besonders ehemalige Ladenlokale bieten sich als barrierefreier oder barrierearmer Wohnraum an.

Gefördert wird die Umwandlung leerstehender Gewerbeimmobilien – darunter auch ehemalige Ladenlokale – in Wohnraum. Eigentümerinnen und Eigentümer können dabei Zuschüsse von bis zu 30.000 Euro pro neu geschaffener Wohneinheit erhalten.
„Wir verfügen über erhebliche Potenziale in bestehenden Gebäuden. Anstatt neue Flächen zu versiegeln, sollten wir vorhandene Immobilien stärker in den Blick nehmen. Die Umnutzung von Gewerbe zu Wohnen schafft zusätzlichen Wohnraum, belebt Ortskerne und trägt zugleich zu einer nachhaltigen Stadtentwicklung bei“, so Gebhard weiter.

Der Bundestagsabgeordnete dankt allen Eigentümerinnen und Eigentümern, Kommunen sowie Investoren, die sich bereits vor Einführung des Förderprogramms für entsprechende Projekte engagiert haben. Erfolgreiche Beispiele zeigen, dass die Umnutzung leerstehender Immobilien einen wichtigen Beitrag zur Stärkung von Innenstädten und Ortslagen leisten kann.

Weitere Informationen zum Förderprogramm stellt das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen bereit.