Neustart des Bundesförderprogramms Energetische Stadtsanierung (KfW 432)

27.11.2025

Wilhelm Gebhard gibt den offiziellen Neustart des Bundesförderprogramms Energetische Stadtsanierung (KfW 432) bekannt. Darüber hat er alle Bürgermeisterinnen und Bürgermeister seines Wahlkreises (Werra-Meißner – Hersfeld-Rotenburg) schriftlich informiert. Ab sofort können Kommunen wieder Förderanträge über die Website der KfW stellen. Das Programm unterstützt Städte und Gemeinden dabei, ihre Quartiere energetisch zu modernisieren und klimafreundliche    Wärmeversorgungsstrukturen aufzubauen.

Das Förderprogramm des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) stärkt insbesondere integrierte Lösungen für den Gebäudebestand, den Ausbau von Nahwärmenetzen sowie die Nutzung lokaler Abwärmequellen – beispielsweise aus Gewerbe oder Abwasser. Ziel ist es, eine zukunftsfähige, effiziente und klimafreundliche Quartiersentwicklung voranzubringen.

„Die Wärmewende gelingt nur gemeinsam und vor Ort. Das Programm bietet Kommunen im Wahlkreis 168 die Chance, ihre energetische Zukunft aktiv zu gestalten und dabei erhebliche finanzielle Unterstützung des Bundes zu nutzen“, betont Wilhelm Gebhard.

Ein wesentlicher Bestandteil des Programms ist die umfassende Einbindung aller relevanten Akteure vor Ort – darunter Wohnungsbaugesellschaften, lokale Energieversorger, potenzielle Abwärmelieferanten, Eigentümerinnen und Eigentümer sowie Mieterinnen und Mieter. Diese integrative Vorgehensweise soll sicherstellen, dass die Maßnahmen vor Ort auf breite Akzeptanz stoßen und gleichzeitig Synergien mit anderen Bereichen der Stadtentwicklung entstehen. Dazu zählen unter anderem Fragen der Denkmalpflege, der Klimaanpassung, der Freiraumentwicklung, sozialer Aspekte oder der Digitalisierung. Darüber hinaus leistet das Programm einen bedeutenden Beitrag zur Umsetzung der kommunalen Wärmeplanung.

Mit dem Neustart von KfW 432 treten mehrere Anpassungen in Kraft. Finanzschwache Kommunen profitieren künftig von einem erhöhten Fördersatz in Höhe von 90 Prozent. Für integrierte Quartierskonzepte gilt nun ein Förderhöchstbetrag von 200.000 Euro pro Quartier. Das Sanierungsmanagement kann künftig über einen Zeitraum von fünf Jahren hinweg gefördert werden, ohne dass – wie bisher – nach drei Jahren ein neuer Verlängerungsantrag gestellt werden muss. Zusätzlich wird für mehr Transparenz die Erstellung jährlicher Zwischenberichte eingeführt. Der maximale Förderbetrag für ein Sanierungsmanagement steigt auf 400.000 Euro, und der Sachkostenanteil kann künftig bis zu 30 Prozent betragen.

Die Finanzierung des Programms erfolgt aus dem Klima- und Transformationsfonds (KTF). Alle weiterführenden Informationen sowie die Möglichkeit zur Antragstellung stehen auf der Website der KfW unter www.kfw.de/432
bereit.